Kosten

Zahlungsmöglichkeiten in der Praxis:   Bar, EC-Karte, PayPal Me, auf Rechnung.
Für alle Sitzungen werden korrekte Rechnungen/Quittungen erstellt!


Durch meine Zulassung als Heilpraktikerin für Psychotherapie ergeben sich für Sie ferner folgende grundlegende Abrechnungsarten:

Möglichkeit 1: Kostenübernahme durch private Krankenversicherung (PKV)

PKVs erstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen. 


Möglichkeit 2:   Kostenübernahme durch private Zusatzversicherungen

Private Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen können von gesetzlich Versicherten zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen werden. Auch hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.


Sowohl PKVs als auch Zusatzversicherungen handhaben jedoch die Erstattung von Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie sehr unterschiedlich. In jedem Fall, sollten Sie sich vor der in Anspruchnahme meiner Sitzungen bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie bezuschusst werden. Bitte lassen Sie sich die Zusage und Rahmenbedingungen schriftlich bestätigen und erfragen Sie auch, welche sonstigen Voraussetzungen Sie im Vorfeld nachweisen müssen (wie z.B. ärztliche Anordnung, Attest über medizinische Notwendigkeit o.ä.).

Auf der Seite unseres Dachverbands VfP finden Sie hierzu hilfreiche Informationen:

"Drum prüfe wer sich (ewig) binde!"
Es lohnt sich also, vor Abschluss einer (Zusatz-) Versicherung genau zu prüfen und detailliert nachzufragen!

Hier noch hilfreiche Links zum Thema "Versicherungsgesellschaften":


Sofern Ihre Kranken(zusatz)versicherung die Erstattung von Heilpraktikerleistungen beinhaltet, 
ist folgendes zu beachten:


MÖGLICHKEIT 3:   Selbstzahler  Ohne Abrechnung mit Kasse

Als Selbstzahler erhalten Sie eine ordentliche Rechnung nach Zeitaufwand gemäß Honorarsatz:

Neue Tarife für Neukunden ab 1. April 2023!

 

Heilkundliche Psychotherapie

Einzelsitzung   75 Min.:   93,75,- €  (MwSt. befreit)

 

Coaching/Psychologische Beratung:

Einzelsitzung:      75 Min:  112,50 €  inkl. MwSt.   (MwSt.pflichtig)

Paarsitzung:        75 Min.: 142,50 €  inkl. MwSt.   (MwSt.pflichtig)

 

Ab 1. April 2023 ist die Dauer der einzelnen Therapiesitzungen auf 75 Min. festgelegt. 

Bei sehr umfassenden Thematiken ist auf Wunsch der Klient:Innen eine Verlängerung der Sitzungsdauer möglich. Dementsprechend erhöht sich dann auch der Honorarsatz.

 

Wenn Sie längerfristige Begleitung wünschen kann es für Sie sinnvoll sein, eines meiner Paket-Angebote zum Sonderpreis zu buchen:

Heilkundliche Psychotherapie 10er Sonderpaket

Online-Coaching 10er Sonderpaket

Als Selbstzahler können Sie unmittelbar von einigen Vorteilen profitieren:

  • Sie ersparen sich lange Wartezeiten, weil Sie nicht auf ein Gutachten oder eine ärztliche Anweisung für die Bewilligung der Bezuschussung durch die Krankenkasse warten müssen.
  • Der Start in die Therapie wird nicht durch Bürokratie und teilweise enorm gefühlskaltem! Briefwechsel mit Versicherern erschwert.
  • Sie können alleine entscheiden, ob Ihnen meine Person und therapeutische Methodenvielfalt zusagt, ohne vorher abklären zu müssen, ob bestimmte Methoden durch Ihren Versicherer bezuschusst werden.
  • Sie als Klient:In bestimmen, wie lange Sie in Behandlung bei mir bleiben wollen. Ich schlage Ihnen zwar einen sinnvollen Behandlungsplan vor, aber die letztendliche Entscheidung liegt bei Ihnen.
  • Sie können nach Beendigung einer Behandlungsserie jederzeit zwischendurch oder in regel-mäßigen Intervallen wiederkommen zum (kostenpflichtigen) Auffrischen oder Nacharbeiten. 
  • Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG.) oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bitte informieren Sie sich diesbzgl. bei Ihrem Steuerberater.
  • Selbständige können meine Dienste als Business-Coaching in ihre Betriebsausgaben aufnehmen und steuerlich absetzen. Für sich selbst und ihre Angestellten!
    Angestellte wiederum können selbst bezahlte Business-Coachings ab einem Betrag von über 920,-€ im Rahmen der Werbungskosten geltend machen.

Es gibt zudem einige wichtige datenschutzrechtliche Gründe, die für die diskrete Möglichkeit des Selbstzahlens sprechen:


Absage eines Termins bei Verhinderung:

Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen spät. 24 Std. vorher abgesagt werden. Ansonsten wird die volle Gebühr für 75 Minuten in Rechnung gestellt.